Norm: AÜG §2 Abs2
Rechtssatz: "Ausdrücklichkeit" bedeutet nicht Schriftlichkeit, sondern eine Erklärung durch Worte oder allgemein angenommene Zeichen. Die Sanktion der Nichtausstellung eines Dienstzettels besteht nicht in der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) des Überlassungsvertrages, sondern in Verwaltungsstrafen beziehungsweise einem Leistungsverweigerungsrecht des überlassenen Arbeitnehmers. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 BIIoAÜG §2 Abs2
Rechtssatz: Das "Verleihen" des Spielers eines Sportvereins an einen anderen Verein bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Spielers. Fehlt diese, dann ist ein zwischen den beiden Vereinen abgeschlossener "Leihvertrag" rechtsunwirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 198/97t Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 198/97t Veröff: SZ 70/148 ... mehr lesen...