RS OGH 1997/7/15 1Ob198/97t, 2Ob157/12w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1997
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Norm

ABGB §879 BIIh
ABGB §879 BIIo
AÜG §2 Abs2

Rechtssatz

Das "Verleihen" des Spielers eines Sportvereins an einen anderen Verein bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Spielers. Fehlt diese, dann ist ein zwischen den beiden Vereinen abgeschlossener "Leihvertrag" rechtsunwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107944

Im RIS seit

14.08.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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