Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Das "Verleihen" des Spielers eines Sportvereins an einen anderen Verein bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Spielers. Fehlt diese, dann ist ein zwischen den beiden Vereinen abgeschlossener "Leihvertrag" rechtsunwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107944Im RIS seit
14.08.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015