Der Beschwerdeführer war im maßgeblichen Zeitraum unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens verfügte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk (kurz: MBA), am 1. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der S-GmbH mit dem Standort Wien, T-Straße 12, im Sinne des § 9 VStG zu verantworten habe, da... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §11 Abs1;AÜG §11 Abs4;AÜG §12 Abs1;AÜG §22 Abs1 Z2;GmbHG §18;VStG §5 Abs2;VStG §9;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß der Besch zwar seiner Erkundigungspflicht, sich über die Rechtslage bei der Beh und/oder einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person oder Stelle Gewißheit zu verschaffen, nachgekomm... mehr lesen...