Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist dienstrechtlich in die Verwendungsgruppe PT 8 ernannt. Er ist Mitglied des Vertrauenspersonenausschusses Burgenland. Der BF wurde seit 01.11.2003 bei der Zustellbasis (nachfolgend kurz: ZB) XXXX auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 8,... mehr lesen...