Der Beschwerdeführer steht seit 1. August 2003 in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen und wurde als Referent in der Region Innsbruck verwendet. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das mit Wirksamkeit vom 1. April 1996 gemäß § 80 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) begründete Rechtsverhältnis zur Benützung einer in Innsbruck gelegenen Naturalwohnung gemäß § 80 Abs. 5 Z. 1 BDG 19... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Fachoberinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zur Dienstleistung nach § 17 Abs. 1a des Poststrukturgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201 (PTSG), der Post AG zugewiesen. Soweit dem angefochtenen Bescheid und dem Vorbringen der Parteien sowie den vorgelegten Verwaltungsakten zu entnehmen ist, stand der Beschwerdeführer seit 1967 in einem zunächst vertraglichen Dienstver... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/06 Dienstrechtsverfahren91/02 Post
Norm: B-VG Art135 Abs4;B-VG Art89 Abs1;PTSG 1996 §17 Abs1;PTSG 1996 §17 Abs1a;PTSG 1996 §17a Abs4;TK-DVV 2002 §2;TK-DVV 2002 §3;TK-DVV 2002 §4;
Rechtssatz: Die Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria Aktiengesellschaft über die Regelung der Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten für die gemäß § 17 Abs. 1 und ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)91/02 Post
Norm: B-VG Art49;PTSG 1996 §17a Abs3 Z1;PTSG 1996 §17a Abs4;
Rechtssatz: Bei der "Nebengebührenvorschrift" handelt es sich um eine Dienstanweisung der Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung aus dem Jahr 1955, die jedoch nie kundgemacht wurde und daher nicht den Charakter einer Rechtsverordnung erlangt hat (vgl. dazu schon die hg. Erkenntnisse vom... mehr lesen...