Entscheidungsgründe: Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die Mobilkom Austria AG eingebracht. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 26. 3. 2001 wurde die Mobilkom Austria AG durch Umwandlung gemäß § 5 UmwG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge... mehr lesen...
Norm: NSchG allgPTSG §15 Abs2UrlG §10a
Rechtssatz: Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 10a UrlG haben jene Arbeitnehmer, die unter das UrlG fallen, bei Vorliegen der im NSchG legaldefinierten Nachtschwerarbeitskriterien, ohne dass die betreffenden Arbeitnehmer von der Geltung des NSchG erfasst sein müssen. Die in § 15 Abs 2 PTSG zweiter Satz geregelte Ausnahme von der Anwendung des NSchG hindert daher die Anwendung des § 10a UrlG auf Arbeitnehmer ... mehr lesen...