Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde von der XXXX die unter anderem Plasmapräparate herstellt und weltweit vertreibt (im Folgenden: Herstellerin) beauftragt, Tierversuche nach dem Tierversuchsgesetz 2012 (im Folgenden: TVG 2012) zur Testung bestimmter von ihr hergestellter Produkte durchzuführen, wofür eine Projektgenehmigung nach § 26 TVG 2012 sowie gemäß § 27 TVG 2012 die Genehmigung eines Projektleiters erforderlich sind. Aus diesem Grund stellt... mehr lesen...