Entscheidungen zu § 5 BFGG

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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RS Dok 2019/5/29 DG/001/2018

Norm: BFGG §5 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Die Präsidentin oder der Präsident des Bundesfinanzgerichts ist Dienstbehörde (erster Instanz) hinsichtlich der Richterinnen und Richter des Bundesfinanzgerichts. Zuletzt aktualisiert am 11.06.2019 mehr lesen...

Rechtssatz | Dok | 29.05.2019

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