Norm: BFGG §5 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Die Präsidentin oder der Präsident des Bundesfinanzgerichts ist Dienstbehörde (erster Instanz) hinsichtlich der Richterinnen und Richter des Bundesfinanzgerichts. Zuletzt aktualisiert am 11.06.2019 mehr lesen...