Norm
BFGG §5Schlagworte
Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, DienstgerichtRechtssatz
Die Präsidentin oder der Präsident des Bundesfinanzgerichts ist Dienstbehörde (erster Instanz) hinsichtlich der Richterinnen und Richter des Bundesfinanzgerichts.
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2019