Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist Studierender des Masterstudiums Steuern und Rechnungslegung sowie des Masterstudiums Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sein Antrag sowie zwei Eventualanträge auf Zulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungen und Fachprüfungen des Masterstudiums Steuern und Rechnungslegung wurden von der Vizerektorin für Lehre der Wirtschaftsuniversität Wien mit Bescheid vom 12. Mai ... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art81cB-VG Art83 Abs2B-VG Art102B-VG Art131 Abs1, Abs2 VwGVG §9 Abs1, §27UniversitätsG 2002 §46 Abs2AVG §13 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Zurückweisung einer bewusst mangelhaften Beschwerde eines Studierenden gegen die Nichtzulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungen und Prüfungen an das Bundesverwaltungsgericht; Organe der öffentlichen Unive... mehr lesen...