Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Pohl über die Beschwerden von B U, geb. x, S x, x S gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30. Juni 2021, (1) GZ: BHGM/920070025352/20 und (2) GZ: BHGM/920070038826/20, wegen zweier Übertretungen der StVO den BESCHLUSS I. Die Anbringen vom 1. August 2021 werden zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.02.2021 Norm: §9 VwGVG §27 VwGVG
Rechtssatz: * Einerseits wird das AVG, das gemäß § 38 VwGVG auch für das Beschwerde-verfahren der Verwaltungsgerichte maßgeblich ist, insoweit, als keine spezial-gesetzlich abweichenden Regelungen bestehen, von dem Grundsatz beherrscht, dass kein Neuerungsverbot gilt. Andererseits muss aber eine binnen vier Wochen (vgl. § 7 Abs. 4 VwGVG)... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Weigl über die Beschwerde der Wassergenossenschaft X gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 22. November 2019, GZ: AUWR-2019-8791/47-Gut/Vi, betreffend wasserrechtliche Bewilligung den BESCHLUSS: I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sa... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Stierschneider über die Beschwerden der 1) O R, und des 2) B V, beide StA Mongolei und vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H B, L, gegen die Bescheide der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 5. Jänner 2018, GZ: VStV/917301465734/2017 und VStV/917301466029/2017, betreffend Zurückweisung eines gegen ein Straferkenntnis eingebrachten Einspruchs zu Recht: I. Die Beschwerden werd... mehr lesen...