Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seine Richterin Dr. Reitter über die Beschwerde des J S, R, F, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 18. März 2021, GZ: BHFRVetR-2019-33059/39-Hg, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung eines Tierhalteverbots den A. den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. und fasst über den A... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Steinschnack über die Beschwerde der A S, vom 28.10.2018 gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark vom 18.7.2018, Zl: Bau-1/01-2017/Si, betreffend einen Bauauftrag den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe: Zu Punkt I.: 1.1. Mit dem angefochten... mehr lesen...