Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag.a Kovar-Keri über die Beschwerde des Herrn A. B., wohnhaft in Wien, C.-gasse, gegen die telefonische Mitteilung, dass der Antrag vom 07.07.2015 auf Zuerkennung der Mindestsicherung als zurückgezogen gilt, folgenden BESCHLUSS gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...