Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter DDr. Lacina über den Antrag des Revisionswerbers A. B. auf Zulassung der Ordentlichen Revision gegen die Abweisung der Verfahrenshilfe mit h.g. Beschluss vom 22.7.2019, GZ: VGW-001/018/9448/2019-1, den BESCHLUSS gefasst: I. Der Antrag auf Zulassung der Ordentlichen Revision wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsge... mehr lesen...