Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom 02.05.2024 wurde über den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) gemäß Art 28 Abs. 1 und 2 Dublin-III-VO iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft verhängt. 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom 02.05.2024 wurde über den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) gemäß Artikel 28, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vom 15.03.2021 ordnete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden bezeichnet als: BFA oder Bundesamt) über den Beschwerdeführer die Schubhaft gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens über einen Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme an. Das Vorliegen von Fluchtgefahr und das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF), Herr XXXX , geb. am XXXX 2000, reiste minderjährig in das Bundesgebiet ein und stellte am 08.05.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF), Herr römisch XXXX , geb. am römisch XXXX 2000, reiste minderjährig in das Bundesgebiet ein und stellte am 08.05.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Beschlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 8.5.2024 langte die gegenständliche Beschwerde des BF beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Am 8.5.2024 wurde gegen die Verhängung der Schubhaft ab 19.4.2024 und die fortdauernde Anhaltung Beschwerde erhoben und ausgeführt, dass in Österreich seine Geschwister und seine Cousine, bei welcher er Unterkunft nehmen könnte, leben würden. Die Familie des BF könnte diesen auch während seines Aufenthaltes in Österreich unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 04.05.2024 vernahm das Bundesamt den Beschwerdeführer unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache ARABISCH zur Anordnung der Schubhaft niederschriftlich ein. Die Einvernahme gestaltete sich im Wesentlichen wie folgt: „LA: Verstehen Sie den Dolmetscher? VP: Ja. LA: Sind Sie krank? Benötigen Sie Medikamente oder ärztliche Behandlung? VP: Ich habe bereits vier Operationen in Österreich hinter mir. Ein... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten unmittelbar vollzogenen Schubhaftbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm. § 57 AVG die Schubhaft über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung angeordnet. Der besagte Bescheid wurde dem BF am 09.04.2024, um 21:15 Uhr zugestellt. 1. Mit dem im
Spruch: genannten unmittelbar vo... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge: BFA) vom XXXX 2024, dem Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF) am selben Tag zugestellt, wurde über den BF die Schubhaft gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin III-VO iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm. § 57 Abs. 1 AVG zum Zwecke der Sicherung des Überstellungsverfahrens angeordnet. 1. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes fü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) reiste nach eigenen Angaben am 25.10.2023 in das österreichische Bundesgebiet ein. Der BF stellte am 25.11.2023 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Am 25.11.2023 fand die Erstbefragung nach dem AsylG zu seinem Antrag auf internationalen Schutz statt. Das Asylverfahren des BF wurde in weiterer Folge am 10.01.2024 eingestellt. Mit Urteil des Landesgerichtes für XXXX , vom XXXX 2024 (Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) vom 15.04.2024, dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) am selben Tag übergeben, wurde über den BF die Schubhaft gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-Verordnung iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG zum Zwecke der Sicherung des Überstellungsverfahrens angeordnet. Der BF wird seither in Schubhaft angehalten. 1. Mit angefochtene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: 1. Über den Beschwerdeführer (BF) wurde zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme mit Bescheid vom 03.11.2023 gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft angeordnet. Seit dem 03.11.2023 befindet sich der BF in Schubhaft. 1. Über den Beschwerdeführer (BF) wurde zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme mit Bescheid vom 03.11.2023 ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer erhob durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter mit Schriftsatz vom 19.10.2023 Beschwerde gegen die Festnahme am 04.10.2023 wegen eines rechtswidrigen Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt). Dazu führte er aus, er sei russischer Staatsangehöriger. Er sei längere Zeit in Strafhaft gewesen, zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) vom 05.09.2023, dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) am selben Tag übergeben, wurde über den BF die Schubhaft gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angeordnet. Der BF wurde von 05.09.2023 bis 07.09.2023 in Schubhaft angehalten. 1. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) vom 05.09.2023, dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) am selben Tag übergeben, wurde über den BF die Schubhaft gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angeordnet. Der BF wurde von 05.09.2023 bis 07.09.2023 in Schubhaft angehalten. 1. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (BF), ein männlicher Staatsangehöriger Nigerias, befindet sich seit 29.01.2024 neuerlich in Schubhaft. Der bisherige Verfahrensgang ergibt sich aus dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 05.02.2024 (auszugsweise): „1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) vom 26.01.2024, dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge: BFA) vom 18.02.2024, dem Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF) am selben Tag übergeben, wurde über den BF die Schubhaft gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-Verordnung iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG zur Sicherung des Überstellungsverfahrens angeordnet. Der BF wird seither in Schubhaft angehalten. 1. Mit angef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 7.2.2024 langte die gegenständliche Beschwerde des BF beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Am 7.2.2024 wurde gegen die Anhaltung in Schubhaft ab 1.2.2024 und die fortdauernde Anhaltung Beschwerde erhoben und ausgeführt, dass sich in Wien zwei Brüder und zwei Schwestern des BF mit deren Familien befinden würden, die alle die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen würden. Zudem würden sich seine Exfrau sowie dere... mehr lesen...