Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Mag. Steinschnack über 1. die Beschwerde des A P, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. J und Mag. V GesbR, X, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 25.9.2018, GZ: VerkR96-12305-2018, wegen einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes sowie 2. seinen Eventualantrag vom 20.12.2018 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung einer Beschwerde gegen dieses Straferkenntnis de... mehr lesen...