Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführerin“) beantragte mit Schreiben vom 29.11.2021 gem. § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) die Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung der Arbeitsverhältnisse von 59 ArbeitnehmerInnen vor Ablauf der Frist des Abs. 2 leg.cit. 2. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Landesgeschäftsstelle Wien (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 01.12.2021 wurde diesem Antrag die Zustimmung nicht erteilt. 3. Die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen offenen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, nach welcher der XXXX (= MB) der Zuschlag erteilt werden soll. 2. Die Antragstellerin (= ASt) brachte gegen diese Entscheidung einen Nachprüfungsantrag ein und stellte das im
Spruch: zitierte Sicherungsbegehren. Zur
Begründung: des Sicherungsantrags führte die ASt insb auch wie folgt aus: Der Antragstellerin droht Schaden in Form der bislang... mehr lesen...