Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 31.05.2021 eingelangten Anbringen die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten. 2. Mit angefochtenem Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer ab 31.05.2021 dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört. Der Grad der Behinderung beträgt 60 v.H. 3. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde, mit welcher Einwendungen gegen... mehr lesen...