IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch RA Univ.-Doz. Dr. BB, Adresse 1, Z, gegen Spruchpunkt I.) des Bescheides des Stadtmagistrates der Stadt Z vom 17.05.2016, ****, nach der Durchführung öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben und der Bescheid in seinem bekämpften... mehr lesen...