Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 02.02.2021 bei der GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: „belangten Behörde) eingelangtem Anmeldeformular meldete XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) den Betrieb von Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen an und legte der Anmeldung ein handschriftliches Schreiben bei, in welchem sie um die Befreiung von den Rundfunkgebühren bat. Ihrem Schreiben wurden folgende Unterlagen beigeschlossen: ? ... mehr lesen...