Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 7. Juni 2021 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten im Wesentlichen vor: 1.1. Die Berechnung der Punkte im Zuschlagskriterium Preis gemäß Punkt 6.4.2 der Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen sei folgendermaßen erfolgt: Das Angebot mit dem geringsten bewertungsrelevanten Gesamtpreis erhalte 100 Preispunkte. Je Prozent höherem Preis würden 0,5 Preispunkte abgezogen werden; das... mehr lesen...