Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 VwGVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2014/9/25 G23/2014

I. Anlassverfahren, Antrag und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol (im Folgenden: LVwG Tirol), "den 2. Satz des §21 Abs2 VwGVG, BGBI I Nr 33/2013 idF BGBI I Nr 122/2013, lautend 'In Aktenbestandteile, die im Verwaltungsverfahren von der Akteneinsicht ausgenommen waren, darf Akteneinsicht nicht gewährt werden.' als verfassungswidrig aufzuheben". Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Beim LVwG Tirol ist ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.2014

RS Vfgh 2014/9/25 G23/2014

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätVwGVG §21 Abs2AVG §17 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Verwaltungsgerichtes auf Aufhebung einer Bestimmung des VerwaltungsgerichtsverfahrensG über den Ausschluss der Akteneinsicht mangels Präjudizialität angesichts des Fehlens eines Antrags auf Akteneinsicht an das Verwaltungsgericht selbst
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.2014

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