IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, X, Z, gegen den Bescheid des Stadtmagistrates Y vom 26.7.2017, Zl. **** wegen Zurückweisung eines Vorlageantrages zu Recht erkannt 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG unzulässig. R e c h t s m ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Barbara Glieber über den Vorlageantrag des Herrn Dr. L D, vertreten durch Rechtsanwälte, Adresse, gegen die Beschwerdevorentscheidung der Tiroler Landesregierung vom 14.04.2014, Zahl ****, mit der die Beschwerde gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 08.01.2014, Zl ****, als unbegründet abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: 1. Gemäß §§ 14, 15 und 28 Abs 2 Verwaltungsgerichtsve... mehr lesen...