Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seinen Richter Dr. Kapsammer über die Beschwerde des D H, A X, X H, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 18. März 2021, GZ: BHUU/921160000141/21, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 16.7.2021, GZ. BHUU/921160000141/21 betreffend Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 Abs. 1 StVO, § 26 Abs. 5 StVO und § 52 lit. c Z. 24 StVO den BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird als unzulässig ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seinen Richter Dr. Wolfgang Weiß über die Beschwerde des Herrn W R, B, W, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 2. September 2015, GZ: Pol96-508-2015, betreffend die nach § 15 Abs 3 VwGVG erfolgte Zurückweisung seines Vorlageantrages als unzulässig im Zusammenhang mit der Beschwerdevorentscheidung vom 11. August 2015, mit der die Beschwerde des R W gegen ein an den Beschwerdeführe... mehr lesen...