1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 1. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführerin sowie den beiden Miteigentümern, Herrn und Frau P, für eine näher bezeichnete Liegenschaft gemäß §§ 1, 9a und 9d Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabengesetz (NFWAG) 1980, LGBl. Nr. 54/1980, für das Jahr 2002 eine Ferienwohnungsabgabe in der Höhe von insgesamt EUR 121,13 (von 1. Jänner 2002 bis 31. März 2002 EUR 23,18 (jährlich EUR 94,--); von 1. April 2002 b... mehr lesen...
Index: L37306 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe SteiermarkL74006 Fremdenverkehr Tourismus Steiermark
Norm: NFWAG Stmk 1980 §9a;
Rechtssatz: Es ist nicht entscheidend, ob die Beschwerdeführerin auf ihrer Liegenschaft einen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb führt (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 1993, Zl. 91/17/0093). Um für die gegenstän... mehr lesen...