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L37306 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
NFWAG Stmk 1980 §9a;Rechtssatz
Es ist nicht entscheidend, ob die Beschwerdeführerin auf ihrer Liegenschaft einen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb führt (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 1993, Zl. 91/17/0093). Um für die gegenständliche Wohnstätte eine Abgabepflicht nach §§ 9a ff NFWAG auszuschließen, muss es sich zudem nach der ständigen hg. Rechtsprechung um eine ausschließliche Nutzung für berufliche Zwecke handeln (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 22. Februar 2006, Zl. 2002/17/0043, und vom 18. März 1994, Zl. 92/17/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005170190.X01Im RIS seit
05.08.2008Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008