Entscheidungen zu § 53 Abs. 3 WAG 2007

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2015/1/30 Ra 2014/02/0116

Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 8. Mai 2013, Zl. FMA-KL 235147.100/00004-LAW/2012, wurde dem Erstrevisionswerber - soweit für das vorliegende Verfahren noch von Bedeutung - Folgendes vorgeworfen (Unterstreichungen im Original): "I. Sie waren vom 01.11.2009 bis 31.11.2011 Mitglied des Vorstandes der (zweitrevisionswerbenden Partei), eines konzessionierten Kreditinstitutes gem. § 1 Abs. 1 BWG und Rechtsträger gemäß § 15 Abs. 1 WAG 2007 ... In dieser Funktion als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.2015

RS Vwgh 2015/1/30 Ra 2014/02/0116

Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 2007 §53 Abs3 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2014/02/0117 E 30. Januar 2015
Rechtssatz: § 53 Abs. 3 Z 2 WAG 2007 lässt keine Differenzierungen oder Ausnahmen im Hinblick auf die jeweilige Geschäftspraxis zu, sondern schreibt davon unabhängig in der Durchführungspolitik das Anführen der dort näher genannten Informationen vor (vgl. E 21. Novem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.2015

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