RS Vwgh 2015/1/30 Ra 2014/02/0116

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Veröffentlicht am 30.01.2015
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Index

21/06 Wertpapierrecht

Norm

WAG 2007 §53 Abs3 Z2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2014/02/0117 E 30. Januar 2015

Rechtssatz

§ 53 Abs. 3 Z 2 WAG 2007 lässt keine Differenzierungen oder Ausnahmen im Hinblick auf die jeweilige Geschäftspraxis zu, sondern schreibt davon unabhängig in der Durchführungspolitik das Anführen der dort näher genannten Informationen vor (vgl. E 21. November 2014, Ro 2014/02/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014020116.L04

Im RIS seit

19.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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