Das Straferkenntnis vom 10.5.2010 richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: ?Sie sind seit 24.08.1996 im Vorstand der H.-Bank AG mit der Geschäftsanschrift H.-Passage, Br.. In dieser Funktion als gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) zur Vertretung nach außen Berufener haben Sie zu verantworten, dass die H.-Bank AG Jedenfalls im Zeitraum 28.01.2009 bis 12.03.2009 auf der Website www.h.v.at in dem Menüpunkt über Wohnbauanleihen erreichbar... mehr lesen...