Der Spruch: des gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichteten Straferkenntnisses lautet: Sehr geehrter Herr A.! Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 24.11.2008 Vorstand der S. AG (vorm. W. AG, vorm. W. GmbH), einer bis 24.08.2009 konzessionierten Wertpapierfirma mit der Geschäftsanschrift Au.-straße in Sa.. In dieser Funktion haben Sie es gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafverfahrensgesetz (VStG), BGBl 52/1991 idgF, als nach auß... mehr lesen...
Der Spruch: des gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichteten Straferkenntnisses lautet: ?Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 16.01.2008 Vorstand der S. AG (vorm. W. AG, vorm. W. GmbH), einer bis 24.08.2009 konzessionierten Wertpapierfirma mit der Geschäftsanschrift A.-straße in Sa.. In dieser Funktion haben Sie es gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafverfahrensgesetz (VStG), BGBl 52/1991 idgF, als nach außen vertretungsbefugtes ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: ?I. Sie sind seit 01.02.2006 Geschäftsführer der G. GmbH, einer Wertpapierfirma gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 und 3 WAG und damit eines Rechtsträgers gemäß § 15 Abs. 1 WAG, mit der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschrift La.-gasse, Wien und den Büroräumlichkeiten in der Kr.-straße, Wien. In dieser Funktion haben Sie gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl 1991/52 idgF, als nach außen vertretungsbefu... mehr lesen...
Rechtssatz: Beratungsleistungen gelten als dort erbracht, wo sich der Kunde zum Zeitpunkt der Beratung aufhält, unabhängig davon, ob die Beratung vom Inland oder vom Ausland aus über Telefon, Telefax, oder Briefverkehr, e-mail oder ähnliches, erfolgt. Werden Anlagegelder auf ein Konto in den USA überwiesen, so sind diese Verfügungshandlungen als in den USA gesetzt, anzusehen. Das Finanzdienstleistungsgeschäft der Vermögensverwaltung beinhaltet jedoch nicht nur die Vornahme konkreter Verfüg... mehr lesen...