Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Feststellung, der Beklagte hafte für den Schaden, der ihr aus der fehlerhaften Beratung in Zusammenhang mit dem Abschluss zweier Vermögensmanagementverträge für den AMV- (später AMIS-)Generationsplan und den AMV- (später AMIS-) Global-Powerplan entstehe. Das Erstgericht wies die Klage ab. Dabei ging es im Wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Die Klägerin hatte bisher lediglich in Lebensversicherungen oder sichere Sparformen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313a IIIfWAG §19 Abs2a
Rechtssatz: Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet gemäß § 1313a ABGB für das Verhalten von Personen, derer es sich bei der Erbringung der Wertpapierdienstleistungen bediente. Ein Anlageberater ist grundsätzlich als Erfüllungsgehilfe seinem Geschäftsherrn zuzurechnen. Entscheidungstexte 6 Ob 249/07x Entscheidungstext OGH 21.02.2008 6 Ob 24... mehr lesen...