Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben als Geschäftsführer der B & L GmbH, eines von der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) konzessionierten Unternehmens, somit eines in § 11 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), genannten Rechtsträgers zu verantworten, dass diese Gesellschaft an ihrem Unternehmenssitz in Wien, W-straße am 9.12.1999 bei der Entgegennahme eines Auftrages des Kunden Dr Gerhard G zur Vermittlung des Erwerbes von Aktien... mehr lesen...
Der Schuld- und Strafausspruch der Spruchpunkte 1), 2), und 3) des Straferkenntnisses der Bundes - Wertpapieraufsicht, vom 27.7.1999, Zl S00005-1998-0486, lauten wie folgt : "Sie haben am 14.8.1998 in Wien, W-straße als Geschäftsführer und damit nach außen vertretungsbefugtes Organ der B-GmbH dadurch, dass 1. ) die Aktien der C-Inc zum Stückpreis von 1,-- USD ohne die Zustimmung des Eigentümers und Kunden der B-GmbH, Herrn Ing Kurt P, durch Ihren Mitarbeiter, Herrn T, verkauft und mit dem... mehr lesen...