Das angefochtene Straferkenntnis weist folgenden Spruch: auf: ?Sehr geehrter Herr Dir. B.! 1. Sie sind seit 01.01.1994 Vorstandsmitglied der Ö. AG, nach der im Firmenbuch am 10.03.2010 eingetragenen Änderung der Firma nunmehr V. Pension AG (in der Folge kurz ?V.?), FN 73..., mit Sitz in Wien, E.-Gasse. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF, folgendes zu verantworten: V. hat per 30.06.2008 die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft X... mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis weist folgenden Spruch: auf: ?Sehr geehrter Herr Dr. Z.! 1. Sie waren von 05.04.1990 bis zum 15.10.2008 Vorstandsmitglied der Ö. Pensionskassen AG, nach der im Firmenbuch am 10.03.2010 eingetragenen Änderung der Firma nunmehr V. Pension AG (in der Folge kurz ?V.?), FN 73..., mit Sitz in Wien, E.-Gasse. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF, folgendes zu verantworten: V. hat per 30.06.2008 die Veran... mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis weist folgenden Spruch: auf: ?Sehr geehrter Herr Mag. Br.! 1. Sie sind seit 15.10.2008 Vorstandsmitglied der Ö. Pensionskassen AG, nach der im Firmenbuch am 10.03.2010 eingetragenen Änderung der Firma nunmehr V. Pension AG (in der Folge kurz ?V.?), FN 73..., mit Sitz in Wien, E.-Gasse. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF, folgendes zu verantworten: V. hat per 30.06.2008 die Veranlagungs- und Risi... mehr lesen...