Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 222 Grundbuch ***** ist das Eigentumsrecht der V*****-Pensionskasse Aktiengesellschaft einverleibt sowie sub B-LNR 1b zu TZ 826/1952 die „Widmung für den Deckungsstock" und sub B-LNR 1f zu TZ 10069/1997 die „Zugehörigkeit zum Deckungsstock" angemerkt. Die Antragstellerin begehrte mit ihrem am 20. März 2006 beim Erstgericht eingelangten Grundbuchsgesuch aufgrund des Kaufvertrags vom 16. 12. 2004, der Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwe... mehr lesen...
Norm: GBG §94 D. GBG §130GBG §131 Abs2 litaPKG §8 Abs1PKG §14 Abs4
Rechtssatz: Eine unrichtige Anmerkung „Zugehörigkeit zum Deckungsstock" in der Einlage einer im Eigentum einer Pensionskasse stehenden Liegenschaft kann als Ersichtlichmachung der Widmung des Vermögenswertes für eine bestimmte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft gedeutet und gemäß § 14 Abs 4 PKG konstitutiv oder gemäß § 130 GBG als unzulässig (grundbuchswidrig) gelöscht werden,... mehr lesen...