Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) wurde im bekämpften Straferkenntnis wie folgt ausgesprochen: „I. 1. XXXX hat es als für die Einhaltung der verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen des Parteiengesetzes 2012 durch die ‚ XXXX ‘ bestellte verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2018, in der Schuld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) wurde im bekämpften Straferkenntnis wie folgt ausgesprochen: „I. 1. XXXX hat es als für die Einhaltung der verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen des Parteiengesetzes 2012 durch die ‚ XXXX ‘ bestellte verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2018, in der Schuld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Wahlkampf zur Nationalratswahl XXXX wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass der Verein „ XXXX “ (im Folgenden kurz: „ XXXX “) angeblich unzulässige Spenden in einem EUR 7.500,00 übersteigenden Betrag an die Erstbeschwerdeführerin geleistet habe. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom XXXX die Erstb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Wahlkampf zur Nationalratswahl XXXX wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass der Verein „ XXXX “ (im Folgenden kurz: „ XXXX “) angeblich unzulässige Spenden in einem EUR 7.500,00 übersteigenden Betrag an die Erstbeschwerdeführerin geleistet habe. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom XXXX die Erstb... mehr lesen...