Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Senates der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 21. Februar 2005 der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung einer Studienberechtigung eingeschränkt auf das Bakkalaureatsstudium "Katholische Religionspädagogik" an der Universität Innsbruck und Ausstellung eines entsprechenden Studienberechtigungszeugnisses gemäß § 6 Abs. 1 und ... mehr lesen...