Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, die beschwerdeführende Partei habe ihr "[...] Einsicht in langfristige Gasbezugsverträge mit Take-or-Pay-Klausel und Ölpreis- bzw Hubpreis-Indexierung zu gewähren und die letztgültigen Verträge zwischen XXXX und XXXX , das sind das ‚ XXXX ' zwischen XXXX und XXXX vom 28.1.2015 sowie der ‚ XXXX ' zwischen XXXX und XXXX vom 28.1.2015, ungeschwärzt unverzüglich zu übermitteln.... mehr lesen...