Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der eigenberechtigte Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2020/2021 die Klasse XXXX (11. Schulstufe) der Bundesfachschule für XXXX . Am 28. Juni 2021 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen „Turbinentriebwerke“ und „Hubschrauber – Aerodynamik, Strukturen und Systeme“ jeweils mit ... mehr lesen...