Entscheidungen zu § 71 Abs. 7 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/20 97/10/0111

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 13. Mai 1997 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landesschulrates für Oberösterreich vom 13. November 1996, wonach der Beschwerdeführer die Zulassungsprüfungen zur Externistenreifeprüfung aus den Prüfungsfächern Deutsch (5. bis 8. Klasse), Englisch (5. bis 6. Klasse), Bildnerische Erziehung (5. bis 6. Klasse) sowie Wahlpflichtgegenstand Informat... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1999

RS Vwgh 1999/12/20 97/10/0111

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §66 Abs2;SchUG 1986 §71 Abs4;SchUG 1986 §71 Abs5;SchUG 1986 §71 Abs6;SchUG 1986 §71 Abs7;
Rechtssatz: Sache der Berufungsbehörde ist die Beurteilung der vom Beschwerdeführer (bereits) abgelegten Zulassungsprüfung, und zwar gemäß § 71 Abs 4 bis Abs 7 SchUG; für eine Anwendung des § 66 Abs 2 AVG besteht demnach kein Raum (Hinweis E 20.10.1978, 714/77, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1999

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