Entscheidungen zu § 63a Abs. 8 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/6/30 87/10/0128

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich70/06 Schulunterricht
Norm: PSchOG OÖ 1984 §35 Abs1;SchUG 1986 §63a Abs8;
Rechtssatz: Die Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern beschränkt sich infolge des Schulforums nach § 63 a Abs 8 SchUG nicht bloß auf die jeweilige Klasse, greift deshalb auch auf andere Klassen ü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

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