RS Vwgh 1988/6/30 87/10/0128

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Veröffentlicht am 30.06.1988
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Index

L50004 Pflichtschule allgemeinbildend Oberösterreich
L50504 Schulbau Schulerhaltung Oberösterreich
L50804 Berufsschule Oberösterreich
70/06 Schulunterricht

Norm

PSchOG OÖ 1984 §35 Abs1;
SchUG 1986 §63a Abs8;

Rechtssatz

Die Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern beschränkt sich infolge des Schulforums nach § 63 a Abs 8 SchUG nicht bloß auf die jeweilige Klasse, greift deshalb auch auf andere Klassen über.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100128.X04

Im RIS seit

08.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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