Entscheidungsgründe: I. 1. Der VwGH stellt aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens gemäß Art139 Abs1 B-VG den Antrag, die Worte "innerhalb einer Frist von einem Jahr" im §18 Abs8 der V des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe, BGBl. 106/1975 (im folgenden: ReifeprüfungVO), als gesetzwidrig aufzuheben. ... mehr lesen...
Index: 70 Schulen70/06 Schulunterricht
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätVerordnung des BMUK vom 20.12.1974, BGBl 106/1975, über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe §18 Abs8SchUG 1974 §40 Abs4
Leitsatz: ReifeprüfungsV des BMUK vom 20.12.1974; zeitliche Befristung des
Ansuchens um ... mehr lesen...