Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) trat im Herbsttermin 2018 am XXXX (im Folgenden: XXXX ) zur Reifeprüfung an. 2. Am 15.10.2018 begründete der Betreuer der Vorwissenschaftlichen Arbeit (im Folgenden: VWA) der BF die Beurteilung derselben mit dem Thema XXXX mit "Nicht genügend" im Wesentlichen wie folgt: Betreffend den Kompetenzbereich "Selbstkompetenz" habe die BF fast alle mit dem Betreuer vereinbarten Termine trotz mehrmalig... mehr lesen...