Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Zweitbeschwerdeführerin erfüllte ihre allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2021/22 durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht. Zur am Ende des Unterrichtsjahres vorgesehenen Externistenprüfung trat die Zweitbeschwerdeführerin binnen der dafür vorgesehenen Frist nicht an. 2. Mit zwei Bescheiden der Bildungsdirektion für Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.08.2022 wurde zum einen... mehr lesen...