Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2018/19 die Klasse 5AHITM (13. Schulstufe) der Höheren Technischen Lehranstalt in XXXX XXXX (im Folgenden: Schule). Nachdem der Beschwerdeführer vom weiteren Schulbesuch gemäß § 45 Abs. 5 SchUG mit 19.03.2019 abgemeldet wurde, war ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig (vgl. W 203 2226540-1/7E), in welchem mit Erkenntnis vom 09.02.2021 der Beschwerde stattgegeben wurde und festgestell... mehr lesen...