Entscheidungsgründe: Mit E-Mail vom 09.10.2018 an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) brachte XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin - BG) vor, nach mehrmaligem Kontakt mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Datenschutzbehörde sei sie nun bei dieser E-Mail-Adresse gelandet. Sie sei 19 Jahre alt und besuche im letzten Schuljahr das XXXX . Im Fach XXXX sei es zu mehreren Prüfungen gekommen. Sie habe mehrmals betont, dass sie nicht wolle, dass ihre Noten ... mehr lesen...