Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule M I (im folgenden HS M I in Salzburg). Im Schuljahr 1993/94 unterrichtete der Beschwerdeführer in der Klasse 4e dieser Schule. Der im Juli 1979 geborene Schüler M. hatte im Schuljahr 1992/93 die 3. Klasse der HS P. in Salzburg wiederholt. Die Klassenkonferenz der 3A der HS P. sprach mit "Entscheidung" vom 28. Juni 1993 aus, daß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer70/02 Schulorganisation70/05 Schulpflicht70/06 Schulunterricht
Norm: LDG 1984 §62;SchOG 1962 §2 Abs1;SchPflG 1985 §8;SchUG 1986 §17 Abs4;SchUG 1986 §25;SchUG 1986 §9 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem SchUG iVm dem SchOG 1962 und dem SchPflG ergibt sich kein subjektives Recht des Lehrers auf schulstufenspezifischen Unterricht der in einer Klasse eingeteilte... mehr lesen...