Entscheidungen zu § 11 Abs. 7 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Beschluss 1991/1/28 90/10/0217

Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Landesschulrat für Tirol ein Ansuchen des Beschwerdeführers, eines Schülers des Fremdenverkehrskollegs in A, um Befreiung von der Teilnahme am Pflichtgegenstand "Rechnungswesen (einschließlich Datenverarbeitung)" aufgrund näher bezeichneter Zeugnisse gemäß § 11 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, ab. Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann - nach Erschöpfung des Instanzenzuges - gegen den Bescheid einer Verwaltungsb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.01.1991

RS Vwgh 1991/1/28 90/10/0217

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §11 Abs7;SchUG 1986 §71 Abs8;
Rechtssatz: Bei der Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen (§ 11 Abs 7 SchVG) handelt es sich nicht um einen der im § 71 Abs 8 SchUG genannten Fälle, weil bereits die Entscheidung über das Ansuchen von der Schulbehörde erster Instanz zu treffen ist. Den in § 71 Abs 8 SchUG genannten Fällen ist, wie sich aus dem Zusamm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1991

RS Vwgh 1991/1/28 90/10/0217

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §63 Abs1;B-VG Art81a;SchUG 1986 §11 Abs7;SchUG 1986 §71 Abs8;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In den Angelegenheiten der Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen (gem § 11 Abs 7 SchUG) führt der Instanzenzug bis zum zuständigen BM. Schlagworte Ins... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1991

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten