Norm: WeinG 1985 §6WeinG 1985 §70
Rechtssatz: In Hinblick auf die im § 70 WeinG 1985 getroffene Regelung bleibt kein Raum für die Annahme einer Legisvakanz in Ansehung von erlaubten und verbotenen Weinzusätzen. Entscheidungstexte 9 Os 150/86 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 9 Os 150/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf S* (zu 1.) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und (zu 2.) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach hat er in Langenlois (zu 1.) in der Zeit von 1979 bis 12.September 1985 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer von 484.000 Liter nachgemachten Weines, insbesondere Johanna W**... mehr lesen...