Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) in Urschrift und Ausfertigungen versehentlich mit 4. Juni 1987 datierten angefochtenen Urteil wurde der am 30. Oktober 1943 geborene Weinhauer und Weinhandelsunternehmer Siegfried T*** (zu I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie (zu II. und III.) der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. der am 7.August 1943 geborene Geschäftsführer Ing. Karl P*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 15 StGB und des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB, 2. der am 31.Mai 1952 geborene kaufmännische Angestellte Ing. Thomas E***, der am 18.Februar 1943 geborene kaufmännische Angestellte Wolfgang T*** und der am 1.März 1962 geb... mehr lesen...
Gründe: Der am 22. Februar 1952 geborene Josef G*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I), des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a WeinG. 1961 (II) und des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit b WeinG. 1961 (III) schuldig erkannt. Gemäß § 46 Abs 1 und 2 WeinG. 1961 wurde die Einziehung der im Urteilsspruch näher bezeichneten (S. 270-272/VII) Weinmengen verfügt (im Urteil irrtümlich "beantragt"). A. N... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Dezember 1936 geborene Weinhändler und Transportunternehmer Johann Z*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB (1) sowie der Vergehen nach dem § 45 Abs. 1 lit. a WeinG 1961 (2) und nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG 1961 (3) schuldig erkannt. Dieses Urteil ficht der Angeklagte Johann Z*** der Sache nach nur im Schuldspruch wegen Be... mehr lesen...
Gründe: Der am 30. November 1946 geborene Weinhändler Julius H*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßig schweren) Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I) sowie der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG. 1961 (II und III) schuldig erkannt worden. Ihm liegt zur Last (I), vom Sommer 1978 bis Sommer 1985 in Mönchhof und anderen Orten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Abnehmer... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WeinG 1986 §63
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Betrugsschadens ist nicht von nachträglich eröffneten, lediglich durch behördliche Verfügung nach der Beschlagnahme (gemäß § 63 WeinG 1986) in Betracht kommenden - Verwertungsmöglichkeiten, sondern davon auszugehen, daß durch Beimengung von Diäthylenglykol zum Wein entstandene Flüssigkeiten zur Zeit ihres Verkaufs in zumutbarer Weise wirtschaftlich nicht verwertbar, sondern man... mehr lesen...